Umsetzung der Kreditanforderungen aus EBA-Leitlinien und Integration von ESG-Risiken
Die BaFin hat am 29. Juni 2023 die finale Fassung der 7. MaRisk-Novelle (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Neufassung stehen die Überführung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kreditvergabe und -überwachung sowie die Integration von ESG‑/Nachhaltigkeitsanforderungen in das Risikomanagement. Bei der Übernahme der europäischen Anforderungen in deutsches Recht hat die BaFin eine hybride Form gewählt und Vorgaben sowohl eingearbeitet als auch mit direktem Verweis auf die Leitlinien der EBA umgesetzt.
Themen im Überblick:
Kern der 7. Novelle bilden Anforderungen der EBA-Leitlinien
Die EBA-Guidelines ergänzen die prinzipienorientierten Vorgaben der MaRisk um umfangreiche und granular gestaltete Anforderungen an die Prozesse und Systeme im Kreditgeschäft. Die BaFin stand daher vor der Aufgabe, zwei konzeptionell gegensätzliche und nicht überschneidungsfrei gefasste Regelwerke zusammenzuführen. In der Konsultationsfassung wurde dafür eine hybride Form gewählt, die am Rahmenwerk der MaRisk festhält und Vorgaben aus den EBA-Leitlinien abschnittsweise per Verweis anbindet. Im Ergebnis erhält man zwei verknüpfte Dokumente, die kaum als integriertes Regelwerk anzusehen sind. Vor diesem Hintergrund ist zu begrüßen, dass der Veröffentlichungszeitpunkt der finalen Fassung verlängert wurde, um weitere Anpassungen gegenüber der Konsultationsfassung vorzunehmen.
Der BDL hat bereits den Konsultationsprozess der EBA-Leitlinien intensiv begleitet. Dabei ist es gelungen, den Grad der Verbindlichkeit noch weitaus kleinteiligerer Vorgaben zu begrenzen und Verständnis für die Unterschiede zwischen Bank- und Leasing-Geschäft zu erzielen. Darüber hinaus war die Umsetzung der EBA-Guidelines wiederholt Gegenstand im Gesprächskreis Leasing- und Factoring-Institute der BaFin. Im Rahmen des konstruktiven Dialoges konnten Adjustierungen erreicht werden, die dem Proportionalitätsprinzip Rechnung tragen.
Der Leiter der BDL-Arbeitsgruppe Regulatorik/IT, Frank Schreiber, zeigt sich mit den im Gesprächskreis erzielten Ergebnissen zufrieden, stellt aber zugleich fest:
Der Feinschliff im Nachgang einer regulatorischen Maßnahme ist wichtig, um klarzustellen, welche Anforderungen für das Leasing-Geschäft gegebenenfalls nicht angemessen sind. Gleichzeitig möchten wir das Verständnis für die Leasing-Branche fördern und proaktiv Fehlentwicklungen vorbeugen.
Der Gesprächskreis auf Fachebene ergänzt den regelmäßigen Austausch auf Führungsebene, an dem erstmals Mark Branson teilnahm, der als Präsident der BaFin auf Felix Hufeld folgte. Im Jahresgespräch konnten die mittelständisch geprägte Leasing-Branche vorgestellt und regulatorische Herausforderungen aufgezeigt werden. Einen Schwerpunkt bildete das Zusammenwirken europäischer Vorgaben und nationaler Regelwerke. Die BaFin zeigte sich bei der Umsetzung grundsätzlich offen gegenüber einem proaktiven Prozess. Ein solcher Ansatz bietet Chancen, die Effizienz im Regulierungsprozess und die Passgenauigkeit regulatorischer Maßnahmen zu fördern.
Einbindung von ESG-Risiken
Einen weiteren Schwerpunkt der 7. MaRisk-Novelle bildet die Einbindung von ESG-Risiken in das Risikomanagement. Dabei wird an der Einordnung festgehalten, dass ESG-Risiken keine grundsätzlich neue Risikoart darstellen, sondern als Risikotreiber der bekannten Risikoarten aufzufassen sind. Dennoch sind die Anforderungen umfassend und ziehen sich durch alle Regelungsbereiche im Risikomanagement, womit die BaFin den bereits im Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzt.
Der Leiter der Arbeitsgruppe Regulatorik/Risikomanagement, Dr. Christian Glaser, stellte hierzu klar, dass damit erhebliche Anstrengungen verbunden sind, zumal die Erwartungshaltung von Bundesbank und BaFin noch Fragen offen lässt. Erschwerend kommt hinzu, dass erforderliche Daten mitunter noch gar nicht verfügbar sind und auch methodisch noch Entwicklungsbedarf besteht. Zur Unterstützung der Mitglieder wird der BDL daher Anwendungshinweise entwickeln und eine Plattform zum Austausch anbieten.
Mit dem Projekt ICAAP-Leasing wird man ein Stück Neuland beschreiten, um ESG-Risiken angemessen im Leasing abzubilden,
erklärt Dr. Christian Glaser.
Nachhaltigkeit ist Teil der Leasing-DNA. Doch brauchen wir für unsere mittelständische Branche mehr Augenmaß, mehr Proportionalität und eine stärkere Orientierung am tatsächlich Machbaren, damit die regulatorischen Herausforderungen uns nicht bei unserer Kernaufgabe behindern: die nachhaltige Transformation unserer Kunden zu unterstützen.
Guido Feldhaus, Vorsitzender des BDL-Ausschusses für Betriebswirtschaft und Regulatorik